An dieser Stelle haben wir die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Erstbelehrung bzw. dem Gesundheitszeugnis für Sie zusammengestellt.
FAQs
Wie funktioniert das Gesundheitszeugnis online?
Sie können sofort ohne Termin mit der Belehrung starten. Sie durchlaufen den Vorgang online an Ihrem PC/Handy, es wird ein Schulungsfilm gezeigt, im Anschluss sind Fragen zu beantworten, die Antworten dürfen weiderholt werden. Im Anschluss werden Sie von unserem Ärzteteam per Videotelefonie angerufen, hier wird dann die Identifikation vorgenommen und Sie habe die Gelegenheit bei Bedarf Ihre Fragen zu stellen. Nach diesem Telefonat erhalten Sie eine Email mit den Zugangsdaten für Ihr Gesundheitszeugnis.
Was wird für die online Durchführung benötigt?
Es wird ein Handy mit WhatsApp-Funktion für die Videotelefonie benötigt, zusätzlich muss der Teilnehmer per Paypal/Kreditkarte bezahlen können.
In welchen Fällen kann ich nicht an der Belehrung online teilnehmen?
- Sie haben kein eigenes Handy oder auch keine technische Möglichkeit Videotelefonie.
- Sie können nicht per Paypal oder Kreditkarte bezahlen.
- Sie können das Abschlussgespräch nicht in deutscher oder englischer Sprache führen.
In diesen Fällen nutzen Sie bitte unsere Belehrung vor Ort, die Termine finden Sie hier: www.gesundheitszeugnis.de
Mein Arbeitgeber übernimmt die Kosten, bekomme ich einen Beleg über die gezahlte Gebühr?
Ja, Sie bekommen automatisch eine Quittung zusammen mit der Bescheinigung.
Kann die Bescheinigung über die Belehrung in ganz Deutschland genutzt werden?
Ja, es handelt sich bei dem Infektionsschutzgesetz um ein Gesetz für ganz Deutschland. Die Bescheinigung ist z.B. bei einem Umzug bundesweit zu nutzen.
Der Belehrungs-Vorgang wurde unterbrochen, was ist zu tun?
Bitte schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Eröffnen Sie vorher keinesfalls einen Fall bei Paypal, wir können den Vorgang sonst nicht mehr aktivieren und Sie müssen komplett neu starten.
Nach dem Abschlussgespräch habe ich die Email mit den Zugangsdaten nicht erhalten?
Vermutlich wurde eine fehlerhafte Email-Adresse bei der Anmeldung eingegeben, oder aber die Email mit den Zugangsdaten ist im Spam gelandet. Schreiben Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular.
Ist die Erstbelehrung gleichbedeutend mit dem Gesundheitszeugnis?
Ja, es gab als Vorgänger für die Erstbelehrung das Gesundheitszeugnis nach dem Bundesseuchengesetz, der Begriff Gesundheitszeugnis hat sich umgangssprachlich aber gehalten.
Ich habe meine Bescheinigung nicht mehr, können Sie mir eine Kopie machen?
Wenn Sie die Erstbelehrung seinerzeit bei uns erhalten haben, schreiben Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular.
Ist Erstbelehrung bei Ihnen genauso wie die Belehrung im Gesundheitsamt?
Ja, unser Ärzteteam ist mit der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt beauftragt.
Ich habe Befreiung über die Gebühr z.B. bei Praktikum für Schüler, Bürgergeld, Ehrenamt etc. erhalten, kann ich diese bei Ihnen einreichen?
Leider nicht, die Befreiung über die Gebühr kann nur im Gesundheitsamt bei Ihnen vor Ort genutzt werden.
Ist die Gebühr für die online Erstbelehrung bei Ihnen höher als im Gesundheitsamt?
Nein, die Gebühr orientiert sich an der Gebühr im Gesundheitsamt.